Notariat
Individuelle Situationen erfordern individuelle Lösungen.
Kompetenz und Erfahrung, die sich auszahlt
Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, deren Urkunden auch noch nach Jahrzehnten die getroffenen Vereinbarungen beweisen. Bei ihrer Amtsausübung, insbesondere bei der Urkundsgestaltung, sind die Notare wie Richter unabhängig und unparteiisch. Sie sind allein dem Gesetz unterworfen.
Schwerpunkte
Notarielle Leistungen
Immobilien
Kauf, Schenkungen, Begründung von Wohnungseigentum,
Grundschuldbestellungen etc.
Nachlass
Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge, Erbausschlagungen etc.
Vorsorge
Generalvollmacht, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen
Ehe und Familie
Eheverträge, Adoptionen,
Partnerschaftsverträge etc.
Scheidung und Trennung
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Gesellschaftsrecht
Gründung oder Umgestaltung von Gesellschaften, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Registeranmeldungen etc.
Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Notare unterstehen der Dienstaufsicht des Präsidenten des Landgerichts und des Oberlandesgerichts, die deren allgemeine Amtsführung regelmäßig überprüfen Notare erheben für ihre Tätigkeit bundeseinheitliche Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Abweichende Kostenvereinbarungen mit ermäßigten oder erhöhten Kosten sind verboten und unwirksam.
Die Kostennote des Notars wird beim zuständigen Landgericht gemäß § 127 GNotKG auf Antrag des Kostennotenempfängers überprüft.