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Ihre Anwaltskanzlei für

Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht in Wunstorf

Sie können in Situationen kommen, die es zwingend notwendig machen, dass wir Ihnen als erfahrene Kanzlei zur Seite stehen. Zu diesen Situationen zählt der weit gefächerte Begriff des Verkehrsstrafrechtes. Wenn Sie in Verdacht geraten sind, eine Straftat begangen zu haben, dann sollten Sie uns als erfahrene Rechtsanwälte einschalten. Je früher, desto besser!

Wir stehen Ihnen mit unserem Know-How zur Seite.

Rufen Sie uns an!

Strafrecht

Nicht nur, dass bei Straftaten im Straßenverkehr empfindliche Geldstrafen von ca. einem Monatsgehalt oder mehr drohen, auch steht oft der Entzug der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum von 6 Monaten oder mehr im Raum. Daher ist es wichtig, einen auf dieses Rechtsgebiet spezielisierten Anwalt zu beauftragen, damit etwaige nicht zu verhindernde Folgen möglichst gering gehalten werden können.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeiten sind unter anderem z.B. Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß und Abstandsverstoß.

Daraus folgt regelmäßig ein Bußgeld, wenn nicht sogar Punkte im Fahreignungsregister (in Flensburg) und ggf. auch ein Fahrverbot.

Durch Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte kann ein Verkehrsanwalt prüfen, ob gegen einen Bußgeldbescheid mit den vorstehenden beschriebenen Rechtsfolgen mit Aussicht auf Erfolg vorgegangen werden kann.

Die amtliche Ermittlungsakte kann nur ein Anwalt einsehen. Deshalb sprechen Sie uns an.

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