Tipp Nummer #2
Wer schuldlos einen Verkehrsunfall hatte, der darf einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Schadensregulierung beauftragen.
Dem Bedürfnis des Geschädigten nach schneller Hilfe steht das Interesse der Versicherungen gegenüber, möglichst wenig zahlen zu müssen. Versicherungen verfolgen eigene wirtschaftliche Interessen. Wird durch diese die Begutachtung des Unfallfahrzeugs angeboten oder sogar eine Reparaturwerkstatt vermittelt, besteht die Gefahr, dass nicht sämtliche Schadenspositionen oder der Höhe nach nicht vollständig ersetzt werden.
Das Verkehrsrecht wird immer komplizierter, weshalb grundsätzlich die Beauftragung eines entsprechend fachlich spezialisierten Rechtsanwalts zur Durchführung der Schadenregulierung empfehlenswert ist.